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VGH Hessen, 03.05.1995 - 10 UZ 750/95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 78 Abs 3 Nr 1 AsylVfG, § 78 Abs 3 Nr 2 AsylVfG, § 87 Abs 1 Nr 1 AsylVfG, § 28 AsylVfG, § 53 AuslG
(Asylverfahren: Ablehnung der Berufungszulassung, da Streitgegenstandsfrage in asylrechtlichen Übergangsfällen/Altfällen hinsichtlich der Prüfung des AuslG 1990 § 53 bereits geklärt; keine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache wegen des Übergangscharakters der ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Gießen, 01.12.1994 - 5 E 34194/94
- VGH Hessen, 03.05.1995 - 10 UZ 750/95
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 24.10.1994 - 9 B 83.94
Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit einer Ausreiseaufforderung und einer …
Auszug aus VGH Hessen, 03.05.1995 - 10 UZ 750/95
Im übrigen hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluß vom 24. Oktober 1994 - 9 B 83.94 - zur Auslegung des § 87 Abs. 1 Nr. 1 AsylVfG 1992 denselben Standpunkt eingenommen. - VGH Hessen, 29.03.1993 - 12 UZ 292/93
Streitgegenstand in asylrechtlichen Übergangsfällen/Altfällen: Berücksichtigung …
Auszug aus VGH Hessen, 03.05.1995 - 10 UZ 750/95
Sowohl nach der Rechtsprechung des hier beschließenden 10. Senats des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. Beschluß vom 22. August 1994 - 10 UZ 2076/94 -) als auch nach der Rechtsprechung des 12. Senats des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. Beschluß vom 29. März 1993 - 12 UZ 292/93 -) und schließlich nach der Rechtsprechung des 13. Senats des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs als Konsequenz aus seinen Ausführungen in seinem Beschluß vom 24. November 1993 - 13 TH 117/93 - ist die oben gestellte Frage als im negativen Sinne geklärt anzusehen. - VGH Hessen, 24.11.1993 - 13 TH 117/93
Keine Anwendung von AsylVfG § 77 Abs 1 S 1 (F: 1993-07-27) auf nach AsylVfG §§ …
Auszug aus VGH Hessen, 03.05.1995 - 10 UZ 750/95
Sowohl nach der Rechtsprechung des hier beschließenden 10. Senats des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. Beschluß vom 22. August 1994 - 10 UZ 2076/94 -) als auch nach der Rechtsprechung des 12. Senats des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. Beschluß vom 29. März 1993 - 12 UZ 292/93 -) und schließlich nach der Rechtsprechung des 13. Senats des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs als Konsequenz aus seinen Ausführungen in seinem Beschluß vom 24. November 1993 - 13 TH 117/93 - ist die oben gestellte Frage als im negativen Sinne geklärt anzusehen.
- VGH Hessen, 15.07.1997 - 3 UZ 4074/95
Zuständigkeit des Bundesamtes im Asylverfahren für aufenthaltsbeendende Maßnahmen …
Damit geht es jedoch um die Auslegung einer Bestimmung, die für die künftige Rechtsanwendung und Rechtsentwicklung eine nur untergeordnete Bedeutung zukommt und der deshalb eine grundsätzliche Relevanz nicht zugemessen werden kann (Hess. VGH, Beschluss vom 03.05.1995 - 10 UZ 750/95 - m.w.N.).